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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. : Mit Inanspruchnahme der
Dienstleistung des Maklers, Hahn Projektmanagement & Immobilien U.G, nachfolgend Auftragnehmer genannt, erwächst
dem/den Auftraggeber/n die Verpflichtung, die vereinbarte
Vermittlungsprovision zu zahlen, wenn dem/den Auftraggeber/n vom
Auftragnehmer die Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
nachgewiesen und / oder vermitteltet wird. Die Beauftragung des
Auftragnehmers kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. Der
Hauptvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch eine andere,
eindeutige Willenserklärung rechtskräftig abgeschlossen werden. Die
Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluß gleichgesetzt. Bis
zum Vertragsabschluss sind die Leistungen des Auftragnehmers kostenlos.
Kommt kein Geschäft zustande, werden dem Auftraggeber auch keine Kosten
in Rechnung gestellt. Sollte/n dem/den Auftraggeber/n zugesandte Angebote
bzw. Interessenten bereits bekannt sein, so verpflichtet/n er/sie sich,
dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
2. : Die Möglichkeit der eigenen
Suche oder Inanspruchnahme Dritter bleibt davon unberührt und besteht
weiterhin, sofern nicht ausdrücklich anderweitig, schriftlich vereinbart.
3. : Die Vermittlungsprovision für
nachgewiesene und / oder vermittelte Kaufobjekte beträgt für den
Erwerber 3.0 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
zur Zeit 19%. Die Käuferprovision beläuft sich damit auf 3,57% (inkl.
MWST) des Kaufpreises insgesamt, soweit nicht anders schriftlich
vereinbart.
3,a. : Die Vermittlungsprovision
für nachgewiesene und / oder vermittelte Käufer beträgt für den
Verkäufer 3.0 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
zur Zeit 19%. Die Verkäuferprovision beläuft sich damit auf 3,57% (inkl.
MWST) des Verkaufspreises, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
4. : Die Vermittlungsprovision für
nachgewiesene und / oder vermittelte unmöblierte Mietobjekte beträgt
für den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
zur Zeit 19%. Die Mieterprovision beläuft sich damit auf 2,38
Monatsmieten (inkl. MWST) insgesamt, soweit nicht anders schriftlich
vereinbart.
4,a. : Die Vermittlungsprovision
für nachgewiesene und / oder vermittelte Mieter beträgt für den
Vermieter 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur
Zeit 19%. Die Vermieterprovision beläuft sich damit auf 2,38 Monatsmieten
(inkl. MWST) insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
5. : Die Vermittlungsprovision für
nachgewiesene und / oder vermittelte möblierte Mietobjekte beträgt für
den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. 19 % MWST, somit 2,38 Monatsmieten (inkl.
MWST) insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wir gewähren
jedoch eine Staffelprovision wie folgt:
- bei Anmietung von bis zu drei
Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 0,5 Monatsmieten zzgl.
19% MWST, also 0,595 Monatsmieten inkl. MWST.
- bei Anmietung von bis zu sechs
Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 1,0 Monatsmieten zzgl.
19% MWST, also 1,19 Monatsmieten inkl. MWST.
- bei Anmietung von bis zu neun
Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 1,5 Monatsmieten zzgl.
19% MWST, also 1,785 Monatsmieten inkl. MWST.
- bei Anmietung ab 10
Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 2,0 Monatsmieten zzgl.
19% MWST, also 2,38 Monatsmieten inkl. MWST.
Angefangene Kalendermonate zählen hierbei voll. Bei
einer Verlängerung der Mietzeit erhält der Auftraggeber eine
Nachbelastung der Provision, maximal bis zur Höhe von 2,38 Monatsmieten
inkl. 19% MWST. Bei Rückgabe einer per Lastschrift eingezogenen Provision
entfällt der Anspruch auf die Staffel und begründet unseren Anspruch auf
die Gesamtprovision in voller Höhe mit 2,38 Monatsmieten inkl. 19% MWST.
6. : Die Vermittlungsprovision für
nachgewiesene und / oder vermittelte gewerbliche Mietobjekte beträgt für
den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. 19 % MWST, somit 2,38 Monatsmieten
insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
6,a. : Die Vermittlungsprovision
für nachgewiesene und / oder vermittelte gewerbliche Mieter beträgt für
den Vermieter 2 Monatsmieten zzgl. 19 % MWST, somit 2,38 Monatsmieten
insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
7. : Durch unsere Beauftragung, den
Ankauf / Verkauf oder die Anmietung / Vermietung eines durch uns
nachgewiesenen Objektes gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
als akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Unsere
Provision wird unmittelbar mit der Rechtswirksamkeit des Hauptvertrages
ohne Abzug in bar fällig.
8. : Angebote und Mitteilungen sind
ausschließlich für den / die Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an
Dritte verpflichtet auch zur Weitergabe der allgemeinen Geschäfts- und
Vermittlungsbedingungen. Vor Weitergabe ist der Auftragnehmer in jedem
Fall zu informieren. Eine Zuwiderhandlung begründet einen Schadensersatz
in Höhe der auf das Geschäft entfallenen Gesamtprovision.
9. : Die Haftung des Auftragnehmers
über seinen vertraglichen Tätigkeitsbereich hinaus ist ausgeschlossen.
Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die aus dem
Nichtzustandekommen eines geplanten Vertragsabschlusses resultieren.
10. : Schließen nach
vorangegangener Bekanntmachung durch den Auftragnehmer die vermittelten
Parteien einen Miet-/Kaufvertrag, so ist dieser Abschluss
provisionspflichtig. Die Provisionspflicht hat auch dann Bestand, wenn ein
anderes, als das durch den Auftragnehmer unmittelbar nachgewiesene Objekt
des gleichen Anbieters, also ein wirtschaftlich vergleichbares oder
zusätzliches Objekt angemietet oder angekauft wird ( sog. Zusatz- oder
Ersatzgeschäft). Dies gilt insbesondere für weitere Nebengebäude oder
Teile davon wie z.B. PKW, Krad oder sonstige Stellflächen oder
Räumlichkeiten.
11. : Zwischenvermietung und
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten
12. : Anderslautende Vereinbarungen
und nachträgliche Veränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
13. : Sollte eine dieser
Vereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen so wird vereinbart, dass
die Vertragspartner die unwirksame Vereinbarung durch eine solche
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen getroffenen
Vereinbarung am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
14. : Hahn Projektmanagement &
Immobilien U.G. hat den Inhalt
extern verlinkter Internetseiten zuvor sorgfältig geprüft und keine
verstöße gegen geltendes Recht festgestellt. Eine Gewährleistung für
den Inhalt zum Zeitpunkt der Prüfung und danach übernimmt Hahn
Projektmanagement & Immobilien U.G. jedoch nicht.
15.: Gerichtsstand ist Düsseldorf
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