Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. : Mit Inanspruchnahme der Dienstleistung des Maklers, Hahn Projektmanagement & Immobilien U.G, nachfolgend Auftragnehmer genannt, erwächst dem/den Auftraggeber/n die Verpflichtung, die vereinbarte Vermittlungsprovision zu zahlen, wenn dem/den Auftraggeber/n vom Auftragnehmer die Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages nachgewiesen und / oder vermitteltet wird. Die Beauftragung des Auftragnehmers kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. Der Hauptvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch eine andere, eindeutige Willenserklärung rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluß gleichgesetzt. Bis zum Vertragsabschluss sind die Leistungen des Auftragnehmers kostenlos. Kommt kein Geschäft zustande, werden dem Auftraggeber auch keine Kosten in Rechnung gestellt. Sollte/n dem/den Auftraggeber/n zugesandte Angebote bzw. Interessenten bereits bekannt sein, so verpflichtet/n er/sie sich, dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

2. : Die Möglichkeit der eigenen Suche oder Inanspruchnahme Dritter bleibt davon unberührt und besteht weiterhin, sofern nicht ausdrücklich anderweitig, schriftlich vereinbart.

3. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte Kaufobjekte beträgt für den Erwerber 3.0 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%. Die Käuferprovision beläuft sich damit auf 3,57% (inkl. MWST) des Kaufpreises insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

3,a. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte Käufer beträgt für den Verkäufer 3.0 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%. Die Verkäuferprovision beläuft sich damit auf 3,57% (inkl. MWST) des Verkaufspreises, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

4. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte unmöblierte Mietobjekte beträgt für den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%. Die Mieterprovision beläuft sich damit auf 2,38 Monatsmieten (inkl. MWST) insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

4,a. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte Mieter beträgt für den Vermieter 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%. Die Vermieterprovision beläuft sich damit auf 2,38 Monatsmieten (inkl. MWST) insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

5. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte möblierte Mietobjekte beträgt für den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. 19 % MWST, somit 2,38 Monatsmieten (inkl. MWST) insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wir gewähren jedoch eine Staffelprovision wie folgt:

- bei Anmietung von bis zu drei Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 0,5 Monatsmieten zzgl. 19% MWST, also 0,595 Monatsmieten inkl. MWST.

- bei Anmietung von bis zu sechs Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 1,0 Monatsmieten zzgl. 19% MWST, also 1,19 Monatsmieten inkl. MWST.

- bei Anmietung von bis zu neun Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 1,5 Monatsmieten zzgl. 19% MWST, also 1,785 Monatsmieten inkl. MWST.

- bei Anmietung ab 10 Kalendermonaten beträgt die Vermittlungsprovision 2,0 Monatsmieten zzgl. 19% MWST, also 2,38 Monatsmieten inkl. MWST. Angefangene Kalendermonate zählen hierbei voll. Bei einer Verlängerung der Mietzeit erhält der Auftraggeber eine Nachbelastung der Provision, maximal bis zur Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. 19% MWST. Bei Rückgabe einer per Lastschrift eingezogenen Provision entfällt der Anspruch auf die Staffel und begründet unseren Anspruch auf die Gesamtprovision in voller Höhe mit 2,38 Monatsmieten inkl. 19% MWST.

6. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte gewerbliche Mietobjekte beträgt für den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. 19 % MWST, somit 2,38 Monatsmieten insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

6,a. : Die Vermittlungsprovision für nachgewiesene und / oder vermittelte gewerbliche Mieter beträgt für den Vermieter 2 Monatsmieten zzgl. 19 % MWST, somit 2,38 Monatsmieten insgesamt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

7. : Durch unsere Beauftragung, den Ankauf / Verkauf oder die Anmietung / Vermietung eines durch uns nachgewiesenen Objektes gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Unsere Provision wird unmittelbar mit der Rechtswirksamkeit des Hauptvertrages ohne Abzug in bar fällig.

8. : Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den / die Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte verpflichtet auch zur Weitergabe der allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen. Vor Weitergabe ist der Auftragnehmer in jedem Fall zu informieren. Eine Zuwiderhandlung begründet einen Schadensersatz in Höhe der auf das Geschäft entfallenen Gesamtprovision.

9. : Die Haftung des Auftragnehmers über seinen vertraglichen Tätigkeitsbereich hinaus ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die aus dem Nichtzustandekommen eines geplanten Vertragsabschlusses resultieren.

10. : Schließen nach vorangegangener Bekanntmachung durch den Auftragnehmer die vermittelten Parteien einen Miet-/Kaufvertrag, so ist dieser Abschluss provisionspflichtig. Die Provisionspflicht hat auch dann Bestand, wenn ein anderes, als das durch den Auftragnehmer unmittelbar nachgewiesene Objekt des gleichen Anbieters, also ein wirtschaftlich vergleichbares oder zusätzliches Objekt angemietet oder angekauft wird ( sog. Zusatz- oder Ersatzgeschäft). Dies gilt insbesondere für weitere Nebengebäude oder Teile davon wie z.B. PKW, Krad oder sonstige Stellflächen oder Räumlichkeiten.

11. : Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten

12. : Anderslautende Vereinbarungen und nachträgliche Veränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. : Sollte eine dieser Vereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen so wird vereinbart, dass die Vertragspartner die unwirksame Vereinbarung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen getroffenen Vereinbarung am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14. : Hahn Projektmanagement & Immobilien U.G. hat den Inhalt extern verlinkter Internetseiten zuvor sorgfältig geprüft und keine verstöße gegen geltendes Recht festgestellt. Eine Gewährleistung für den Inhalt zum Zeitpunkt der Prüfung und danach übernimmt Hahn Projektmanagement & Immobilien U.G. jedoch nicht. 

15.: Gerichtsstand ist Düsseldorf